Barrierefreie Websites, die sich auch mit Tastatur und Screenreader bedienen lassen

Wir prüfen und bauen Websites so, dass Menschen sie auch mit Screenreader, Tastatur oder starker Vergrößerung bedienen können. Unser technischer Maßstab ist WCAG 2.1 auf Stufe AA, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz behalten wir dabei im Blick.

Systemplan Barrierefreiheit: Alle Besucher können die Seite lesen und bedienen, bis zur Anfrage oder zum Kauf. Alle Besucher Barrierefrei nach WCAG und BFSG Lesbar Bedienbar Anfrage oder Kauf

Viele Websites scheitern an Kleinigkeiten, die man selbst nie bemerkt

Wer mit Maus und guten Augen surft, sieht die Probleme nicht. Ein Symbol ohne Beschriftung, das der Screenreader nur als „Schaltfläche“ vorliest. Hellgrauer Text auf weißem Grund. Ein Formular, das sich mit der Tastatur nicht absenden lässt, weil der Fokus im Cookie-Hinweis hängen bleibt.

Für Menschen, die auf solche Hilfsmittel angewiesen sind, endet der Besuch an diesen Stellen. Betroffen sind Menschen mit Behinderung und ältere Kunden, aber auch jemand mit gebrochenem Arm oder mit dem Handy in greller Sonne.

Seit dem 28.06.2025 kommt eine rechtliche Seite dazu. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen Barrierefreiheit, darunter viele Onlineshops und Buchungsstrecken für Verbraucher. Ob die eigene Website darunter fällt, ist für viele Betreiber bis heute unklar. Einen Überblick gibt unser Beitrag zum BFSG für Websites und Onlineshops.

Wann sich der Blick auf Barrierefreiheit besonders lohnt

Ob das Gesetz für dich gilt, muss im Einzelfall eine Kanzlei klären. Technisch gibt es aber Situationen, in denen sich die Arbeit an der Barrierefreiheit klar auszahlt.

  • Du verkaufst online an Verbraucher

    Bei Websites betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vor allem Onlineshops für Privatkunden. Betroffen ist der ganze Weg von der Produktseite über den Warenkorb bis zur Bezahlung.

  • Kunden buchen oder schließen Verträge online ab

    Auch Buchungsstrecken und Formulare, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen, können unter das Gesetz fallen. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit nennt die Online-Buchung von Terminen ausdrücklich als Beispiel.

  • Du planst ohnehin einen Relaunch

    Barrierefreiheit von Anfang an einzuplanen ist deutlich einfacher, als sie später in eine fertige Seite einzubauen. Farben und Schriftgrößen lassen sich im Entwurf leicht anpassen, im fertigen Code nur mit Aufwand.

  • Viele deiner Kunden sind älter

    Praxen, Dienstleister rund ums Haus oder Versorger haben viele Kunden, die schlechter sehen oder mit kleinen Schaltflächen Mühe haben. Große Schrift und klare Kontraste helfen ihnen direkt.

  • Du weißt nicht, wo deine Website steht

    Eine technische Prüfung zeigt dir, wo die größten Hürden liegen, bevor du über Aufwand und Umfang entscheidest.

Was wir für eine barrierefreie Website tun

Barrierefreiheit entsteht im Code und in den Inhalten. Deshalb arbeiten wir ohne sogenannte Overlays, also Zusatzleisten, die Probleme eher überdecken als lösen.

Prüfung nach WCAG 2.1 AA
Wir prüfen deine Website mit automatischen Tests und von Hand, mit Tastatur und Screenreader. Du bekommst eine Liste der Hürden, sortiert danach, wie stark sie Besucher ausbremsen.
Saubere Struktur im Code
Eine klare Reihenfolge der Überschriften, beschriftete Schaltflächen, Alternativtexte für Bilder und Formularfelder mit eindeutigen Bezeichnungen. So liest ein Screenreader die Seite verständlich vor.
Bedienung ohne Maus
Menüs, Formulare und Pop-ups lassen sich per Tastatur erreichen und wieder verlassen. Ein sichtbarer Fokus zeigt jederzeit, wo man sich gerade befindet.
Kontraste, Schrift und Zoom
Farben mit ausreichendem Kontrast und Texte, die sich vergrößern lassen, ohne dass das Layout zerbricht. Schaltflächen sind groß genug, um sie auch am Handy sicher zu treffen.
Verständliche Inhalte und Fehlermeldungen
Klare Sprache, Linktexte, die sagen, wohin sie führen, und Fehlermeldungen im Formular, die genau benennen, was fehlt. Davon profitiert jeder Besucher, mit oder ohne Einschränkung.
Grundlage für die Pflichtinformationen
Wer unter das Gesetz fällt, muss darüber informieren, wie das Angebot die Anforderungen erfüllt. Wir liefern die technische Grundlage für diese Angaben, die rechtliche Prüfung bleibt bei deiner Kanzlei.

So wird deine Website barrierefrei

  1. Potenzialanalyse

    In 20 Minuten schauen wir auf deine Website und dein Angebot. Du erfährst, wo offensichtliche Hürden liegen und ob sich eher ein Umbau oder ein Neubau lohnt.

  2. Prüfung und Bericht

    Wir testen die wichtigsten Seiten und Abläufe wie Startseite, Formulare, Warenkorb oder Buchung automatisch und von Hand. Daraus entsteht eine Liste mit klaren Prioritäten.

  3. Umbau oder Neubau

    Wir beheben die Hürden der Reihe nach, zuerst die, die Besucher am stärksten ausbremsen. Ist die technische Basis zu alt, bauen wir neu und planen Barrierefreiheit vom ersten Entwurf an ein.

  4. Nachtest und Pflege

    Nach dem Umbau prüfen wir erneut. Weil jede neue Seite neue Hürden mitbringen kann, lassen sich regelmäßige Nachtests in die laufende Betreuung aufnehmen.

So kann der Umbau eines Onlineshops ablaufen

Ein Beispiel-Szenario: Ein Händler verkauft Haushaltswaren an Privatkunden und hat mehr als zehn Beschäftigte. Seine Kanzlei kommt zu dem Ergebnis, dass der Shop unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt.

Unsere Prüfung findet die typischen Stellen: Produktbilder ohne Alternativtext, Filter, die nur mit der Maus funktionieren, ein Warenkorb-Symbol ohne Beschriftung und Fehlermeldungen, die nur als rote Umrandung erscheinen.

Wir beheben zuerst, was den Kauf blockiert, also Warenkorb und Bestellweg, danach Produktseiten und Filter. Am Ende stehen ein Nachtest mit Tastatur und Screenreader und die technische Grundlage für die Informationen zur Barrierefreiheit, die der Händler veröffentlichen muss.

Beispiel-Szenario zur Veranschaulichung.

Wovon der Aufwand für eine barrierefreie Website abhängt

Entscheidend ist der Ausgangszustand. Eine moderne, sauber gebaute Seite braucht oft nur gezielte Korrekturen. Eine ältere Seite mit Baukasten und vielen Plugins kann so viele Hürden haben, dass ein Neubau am Ende weniger Arbeit macht. Dazu kommt, wie viele Formulare und Abläufe betroffen sind.

Prüfung und Umbau rechnen wir als Projekt oder nach Stunden ab, regelmäßige Nachtests monatlich oder nach Aufwand. Ein konkretes Angebot bekommst du nach der Potenzialanalyse.

Häufige Fragen zu barrierefreien Websites

Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für meine Website?

Das hängt vom Einzelfall ab. Erfasst sind vor allem Websites und Apps, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen, etwa ein Onlineshop oder eine Terminbuchung. Reine Informationsseiten und Angebote nur für Unternehmen fallen nach den FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit in der Regel nicht darunter. Verbindlich einschätzen kann das nur eine Kanzlei.

Gibt es Ausnahmen für kleine Unternehmen?

Ja, für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Gemeint sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht. Ob du darunter fällst, solltest du rechtlich prüfen lassen.

Was passiert bei Verstößen?

Seit Herbst 2025 gibt es eine gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder mit Sitz in Magdeburg. Sie geht Beschwerden nach, prüft auch von sich aus und kann Bußgelder verhängen oder im äußersten Fall verlangen, dass ein Angebot eingestellt wird. Daneben sind bereits Abmahnungen gegen Onlineshops bekannt geworden. Wie du im Ernstfall reagierst, besprichst du am besten mit einer Kanzlei.

Warum WCAG 2.1 AA und nicht die neuere Version 2.2?

Die europäische Norm EN 301 549, bei deren Einhaltung vermutet wird, dass die Anforderungen erfüllt sind, verweist derzeit auf WCAG 2.1. Eine im September 2026 veröffentlichte Neufassung übernimmt WCAG 2.2, wird aber erst maßgeblich, wenn die EU sie im Amtsblatt nennt. Die zusätzlichen Kriterien aus 2.2 setzen wir dort, wo es ohne großen Mehraufwand geht, schon jetzt um.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin?

In aller Regel nicht. Eine Leiste über der Seite ändert nichts an fehlenden Beschriftungen oder an Formularen, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen. Wer einen Screenreader nutzt, bringt seine Hilfsmittel ohnehin mit und braucht vor allem sauberen Code.

Könnt ihr bestätigen, dass meine Website rechtssicher ist?

Nein. Wir prüfen und bauen nach den technischen Kriterien der WCAG und dokumentieren, was wir getestet haben. Ob deine Website die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, ist eine rechtliche Bewertung, und die gehört zu einer Kanzlei.

Lass uns prüfen, wo deine Website Besucher aussperrt

In der kostenlosen Potenzialanalyse schauen wir 20 Minuten lang auf deine Website, mit Tastatur statt Maus. Du erfährst, wo die größten Hürden liegen und wie groß der Aufwand ungefähr ist.

  1. 1Formular ausfüllen, dauert eine Minute
  2. 2Wir rufen dich innerhalb weniger Stunden zurück
  3. 320 Minuten Analyse, danach weißt du, was sich lohnt

Wir rufen dich innerhalb weniger Stunden zurück (Mo-Sa 9⁠-⁠18 Uhr). Kein Newsletter, keine Weitergabe.

Anrufen WhatsApp Potenzialanalyse