WCAG
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind die internationalen Richtlinien des W3C für barrierefreie Webinhalte. Sie legen prüfbare Kriterien fest, damit auch Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen Websites und Apps nutzen können. Aktuell ist Version 2.2.
Wie die WCAG aufgebaut sind
Die WCAG gliedern sich in vier Grundsätze: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Darunter stehen Richtlinien und konkrete Erfolgskriterien, jeweils mit einer Stufe. Stufe A deckt die grundlegenden Anforderungen ab, Stufe AA ist der übliche Maßstab in Gesetzen und Normen. Stufe AAA geht darüber hinaus und wird für komplette Websites selten verlangt.
Beispiele für Erfolgskriterien sind ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund, Alternativtexte für Bilder, vollständige Bedienung per Tastatur und eine sichtbare Markierung des gerade ausgewählten Elements.
Welche Version gilt
WCAG 2.2 ist seit Oktober 2023 die aktuelle Empfehlung des W3C. Sie ergänzt WCAG 2.1 unter anderem um Mindestgrößen für Klickflächen, Alternativen zu Ziehbewegungen und eine barrierearme Anmeldung. Wer WCAG 2.2 erfüllt, erfüllt auch die älteren Versionen.
In Europa läuft der rechtliche Bezug über die Norm EN 301 549. Ihre bisherige Fassung V3.2.1 verweist auf WCAG 2.1, die im September 2026 veröffentlichte Fassung V4.1.1 auf WCAG 2.2. Neue Projekte setzen wir deshalb direkt nach WCAG 2.2 Stufe AA um.
WCAG 3.0 ist weiterhin ein Arbeitsentwurf. Das Bewertungssystem soll sich grundlegend ändern, für Prüfungen und Gesetze spielt die Version aber noch keine Rolle.
Wie wir die WCAG in Projekten prüfen
Automatische Tests wie Lighthouse oder axe finden nur einen Teil der Probleme, etwa fehlende Alternativtexte oder zu schwache Kontraste. Ob die Tastaturbedienung logisch ist oder ein Screenreader ein Formular verständlich vorliest, zeigt erst ein manueller Test. Wir kombinieren beides und planen Barrierefreiheit schon im Design ein, statt sie am Ende nachzurüsten.